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Zusammenschluß petrus-treuer Vereinigungen e.V.



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Ohne Geld keine Gnade!

Welcher Unterschied besteht zur bisherigen Praxis gegenüber Personen, die die Kirche als Körperschaft des Öffentlichen Rechts verlassen haben? Formal hat sich das Dekret der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vom 20.09.2012 an die Bestimmungen des Päpstlichen Rates vom 19. April 2006 angepasst, inhaltlich gibt es keinen Unterschied. Während bisher der Begriff "Exkommunikation" verwendet wurde, darf nach dem neuen Dekret "die aus der Kirche ausgetretene Person ... die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung ... nicht empfangen". Immerhin hat man hier großzügiger Weise die Ausnahme "außer in Todesgefahr" gelten lassen.

Sakramente sind demnach käuflich: Wer Kirchensteuer zahlt, kann die Sakramente empfangen. Das widerlegt auch kein historischer Exkurs über die Herkunft der Kirchensteuer. Was die Bischöfe hier dekretiert haben, erinnert in fataler Weise an die Vorgänge aus der Zeit Luthers, der bekanntlich die Bindung von Gnadenzusagen der Kirche an Ablaßkäufe anprangerte. Dass die Bischöfe jetzt über den von Luther kritisierten Ablasshandel hinausgehen, indem sie Sakramente an Geldleistungen binden, verleiht diesem Akt eine eigene Brisanz.

In der Kirche ist es offensichtlich möglich, dass Häresien verbreitet werden, Theologen in Memoranden zum Ungehorsam gegen die Kirche, vor allem gegen den Papst aufrufen, Dialogprozesse göttliche Gebote - Verbot der Ehescheidung und Wiederverheiratung - nivellieren, sogenannt kirchliche Vereine im Schutzraum der Kirche gegen sie operieren: Verfehlungen gegen das Depositum Fidei, also gegen das Glaubensgut der Kirche fallen nicht unter den Maßnahmenkatalog der Deutschen Bischöfe. Nur die Verweigerung einzelner, aus Protest gegen Mißstände der genannten Art aus der Steuerzahlergemeinschaft der Kirche auszutreten, wird mit Sanktionen geahndet, die der Exkommunikation gleichzusetzen sind.

Was ist also der leitende Beweggrund der Deutschen Bischöfe? Der schnöde Mammon! Versöhnung mit der Kirche, wie es im gleichzeitig veröffentlichten Pastoralen Schreiben der DBK als Vorlage für die zuständigen Pfarrer heißt, bedeutet, sich wieder unter die Zahler einzureihen. Dazu bedarf es nicht des Bekenntnisses des Glaubens, es reicht die Zustimmung, in Zukunft ordentlich seine Kirchensteuer zu zahlen, um wieder als vollgültiges Mitglied der Kirche anerkannt zu sein.

"Es steht geschrieben: 'Mein Haus soll ein Haus des Gebetes genannt werden.' Ihr aber macht es zu einer Räuberhöhle." (Mt 21,13)

Bonn, 21.09.2012, am Fest des hl. Apostels Matthäus

V.i.S.d.P.:

Reinhard Dörner, Vorsitzender