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Presseerklärung zur Homo-Ehe

Das moralische Niveau der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland ist unter sozialdemokratisch geführten Regierungen kontinuierlich ausgehöhlt worden.

In den 70er Jahren wurde in der 4. Strafrechtsreform unter Beteiligung der FDP die „einfache Pornographie“ freigegeben, jetzt soll mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Homo-Ehe das Rechtsinstitut „Ehe“ in Frage gestellt werden. Die zwischendurch verabschiedeten moralisch zweifelhaften Gesetze sollen hier nicht erwähnt werden.

Der Abgeordnete ist seinem Gewissen allein verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit ist nicht mehr gegeben, wenn nach Parteienbefehl (Fraktionszwang) abgestimmt und entschieden wird. Der ZPV fragt vor allem nach dem Gewissen der katholischen Abgeordneten in den Regierungsparteien.

Nach der Kath. Soziallehre steht das Göttliche Gebot über jeder staatlichen Verfassung und erst recht über den durch ein Parlament verabschiedeten Gesetzen. Das Gewissen jedes einzelnen (Parlamentariers) hat sich nach den Geboten Gottes zu richten, ein Gewissen, das gegen ein göttliches Gebot entscheidet, spielt sich als autonomes Gewissen auf.

Der prometheische Geist der Auflehnung gegen Gottes Gebote wird sich auch diesmal selbst richten.