Offener Brief des ZPV an die Bischofskongregation vom 9.12.2000 zum Fortgehen der Scheinvergabe im Rahmen der Schwangerenkonfliktberatung im Bistum Limburg
Congregazione per i Vescovi Piazza Pio XII., 10 00120 Città del Vaticano Italia
Betreff: Bischof Kamphaus und die „Scheinberatung“
Eminenzen, Exzellenzen, hochwürdigste Herren, Die Tagespost veröffentlichte unter dem Datum vom Dienstag, 5. Dezember 2000, folgende Meldung:
Kamphaus hält weiter an Scheinvergabe fest
Limburg (DT/KNA) Der Limburger Bischof Franz Kamphaus wird als einziger katholischer Oberhirte in Deutschland auch über das Jahresende hinaus an der gesetzlichen Schwangerschafts-Konfliktberatung festhalten. Das kündigte der Sprecher des Bistums Limburg, Michael Wittekind, am Montag in Limburg gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur an. Kamphaus folgt damit weiterhin nicht einer im Vorjahr ergangenen Weisung des Papstes an die deutschen Bischöfe, in kirchlichen Beratungsstellen nicht mehr den vom Gesetzgeber in der Konfliktberatung verlangten Beratungsschein ausstellen zu lassen. Dessen Vorliegen ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Wittekind hob hervor, Kamphaus stehe nach wie vor und eben auch über das Jahresende hinaus zu seiner im November vergangenen Jahres unmittelbar nach dem Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz abgegebenen Erklärung. Der Bischof hatte damals betont, er werde sich nachdrücklich an Bemühungen beteiligen, Wege zu finden, die einen Verbleib katholischer Beratungsstellen in der gesetzlichen Beratung ermöglichten, ohne dass ein Beratungsschein ausgestellt werden müsse. So lange es zu keiner überzeugenden Alternative zur Ausstellung eines Beratungsscheins komme, behalte er sich vor, in der ,,bewährten Beratungspraxis" zu bleiben. Kamphaus hatte in der Vergangenheit wiederholt erklärt, er sehe sich nicht in einem Konflikt mit Rom. Ihm gehe es um den Konflikt, in dem die betroffenen Frauen steckten, nicht um eine Auseinandersetzung mit Rom. Für ihn, so Kamphaus, sei die Gemeinschaft mit dem Papst selbstverständlich. Die sehe er auch nicht in Frage gestellt durch eine Entscheidung, die ihm eine ,,letzte Instanz", nämlich sein Gewissen, gebiete. Im Bistum Limburg gibt es elf kirchliche Schwangerschafts-Beratungsstellen, zwei davon in Rheinland-Pfalz, die übrigen in Hessen.
Die Mitgliedsvereinigungen des ZPV sehen es als unerträglichen Zustand für die katholische Kirche in Deutschland an, dass ein Bischof, der sich entsprechend früheren Pressemeldungen wiederholt in ähnlicher Weise geäußert hat, immer noch im Amt ist.
Der ZPV meint, dass sich ein Bischof nicht auf „sein Gewissen“ berufen kann, wenn er sich als Hirte und Lehrer seiner Diözese zu Wort meldet. Das darf er nur, wenn er sein Amt aufgibt.
Wir bitten Sie um der Wahrheit des Zeugnisses willen, für Bischof Kamphaus und gegebenenfalls an seiner Stelle endlich die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Mit freundlichem Gruß
für den ZPV
Reinhard Dörner, Vorsitzender
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